8. Angefochten ist ein im summarischen Verfahren ergangener Entscheid betreffend unentgeltliche Rechtspflege. Dagegen steht nur die Beschwerde offen (Art. 121 i.V.m. 319 Bst. b Ziff. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]).