4. Gegen diesen Entscheid hat die Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 30. November 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern erhoben. Sie beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und ihr sei für das Ehescheidungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, dies unter Kostenfolge. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das vorliegende Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Fürsprecher B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand (pag. 45 ff.).