Die Berufungskläger haben zusätzlich einen Betrag von CHF 3'100.00 an die Gerichtskasse des Regionalgerichts Bern-Mittelland zu bezahlen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 600.00 wurden von den Berufungsklägern bezahlt. Sie haben sie endgültig zu tragen. 3. Die Berufungskläger haben den Berufungsbeklagten 1-27 für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 10'115.30 (inkl. MWST) zu bezahlen. Den Berufungsbeklagten 28 und 29 wird erstinstanzlich keine Parteientschädigung ausgerichtet.