Dementsprechend werden die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 4'200.00, den Berufungsklägern auferlegt und mit dem von ihnen erstinstanzlich geleisteten Vorschuss verrechnet. Die Berufungskläger haben zusätzlich einen Betrag von CHF 3'100.00 an die Gerichtskasse des Regionalgerichts Bern-Mittelland zu bezahlen. Ergänzend ist im Sinne einer Klarstellung in das Dispositiv aufzunehmen, dass die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 600.00, welche von den Berufungsklägern bezahlt wurden, endgültig von diesen zu tragen sind.