18 44. In ihrer Berufung bringen die Berufungskläger vor, im Protokoll der Miteigentümerversammlung vom 30. Januar 2017 (KB 4) seien unter «Vertretungen» Q.________, vertreten durch J.________ und I.________ sowie AA.________ und Z.________, vertreten durch AB.________ aufgeführt. Vertretungsvollmachten fehlten und seien den Miteigentümern seinerzeit mit dem Protokoll auch nicht zugestellt worden.