17 42.4 Somit war infolge Fehlens eines Verwalters X.________ befugt, die Miteigentümerinnen und Miteigentümer auf den 30. Januar 2017 zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Seine Legitimation dazu war insofern noch erhöht, als er als Vertreter der Arbeitsgruppe handelte, die gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung von 2015 zur Organisation und Durchführung von Versammlungen bevollmächtigt war. Zudem hatten im Dezember 2016 mehr als neun Miteigentümer die Einberufung einer Versammlung verlangt.