Indessen hat Rechtsanwalt A.________ mit Eingabe vom 26. August 2019 (pag. 217 ff.) Anwaltsvollmachten vom 15. August 2019 auf Formularen eingereicht, worin der Gegenstand mit «Anmerkungsparzellen Nr. ________ und ________ betreffend Anfechtung der Beschlüsse an der Miteigentümerversammlung vom 30.01.2017» umschrieben und der Anwalt auch zur Ergreifung von Rechtsmitteln bevollmächtigt wird. Somit war Rechtsanwalt A.________ befugt, die Berufung nicht nur in seinem Namen, sondern auch im Namen seiner Ehefrau sowie der Ehegatten E.________ und F.________ und C.________ und D.________ einzureichen.