Nur am Rande sei angemerkt, dass – auch wenn es bei eingeschriebenen Sendungen eine 7-tägige Abholfrist gibt, welche allenfalls aus taktischen oder, wie in der Berufung vorgebracht, organisatorischen Gründen ausgeschöpft werden könnte – kein Anspruch auf eine postalische Zustellung besteht, zumal diese gemäss Art. 138 Abs. 1 ZPO nur eine Möglichkeit darstellt und es bei der Bestimmung vielmehr um die Sicherstellung einer Dokumentation des Zustellungsvorganges geht.