9 Berufung nicht einzutreten, eventualiter es sei die Berufung abzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge (pag. 627 ff.). 25. Mit Verfügung vom 29. Januar 2021 (pag. 653 ff.) stellte der Instruktionsrichter fest, dass die Berufungsbeklagten 28 und 29 keine Berufungsantwort eingereicht haben und forderte die Rechtsanwälte A.________ und AH.________ – nachdem kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet wurde – zur Einreichung ihrer Kostennote auf.