23. Mit Verfügung vom 30. November 2020 bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang der Berufung und forderte die Kläger (nachfolgend: Berufungskläger) unter solidarischer Haftbarkeit zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 4'500.00 auf. Gleichzeitig forderte er die Beklagten (nachfolgend: Berufungsbeklagten) zur Einreichung einer Berufungsantwort auf (pag. 609 ff.). 24. In ihrer Berufungsantwort vom 13. Januar 2021 (Postaufgabe am selben Tag) beantragten die Berufungsbeklagten 1-27 durch ihren Rechtsvertreter, es sei auf die