21. Mit schriftlich begründetem Entscheid vom 21. Oktober 2020 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland was folgt (pag. 507 ff.): 1. Die Klage wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 4'200.00, werden den klagenden Parteien auferlegt und mit dem von den klagenden Parteien geleisteten Vorschuss verrechnet. Die klagenden Parteien haben zusätzlich einen Betrag von CHF 3'100.00 an die Gerichtskasse zu bezahlen. 3. Die klagenden Parteien haben den Beklagten 1-27 eine Parteientschädigung von CHF 10'115.30 (inkl. MWST) zu bezahlen.