15. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 hiess der Gerichtspräsident die von der Beklagtenseite gestellten Dispensationsgesuche gut und modifizierte die Verfahrensbeschränkung entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt AH.________ (pag. 269 ff.). 16. Am 9. Dezember 2019 erhoben die Kläger beim Obergericht des Kantons Bern eine Rechtsverweigerungsbeschwerde betreffend die Behandlung ihres Antrages in den unaufgeforderten Eingaben vom 26. August 2019 und 22. November 2019 (pag. 285 ff.), worauf der Verhandlungstermin vom Folgetag abgesetzt wurde (pag. 315 ff.).