14. Mit Eingabe vom 3. Dezember 2019 stellte Rechtsanwalt AH.________ für die von ihm vertretenen beklagten Miteigentümer – mit Ausnahme der Herren O.________ und X.________ – Dispensationsgesuche für die Verhandlung vom 12. Dezember 2019. In Bezug auf die Verfahrensbeschränkung wurde der Antrag gestellt, an der Hauptverhandlung nicht nur die Einhaltung der Anfechtungsfrist zu behandeln, sondern auch die Frage der Nichtigkeit sowie des Feststellungsinteresses (pag. 265).