- der bisherige Verteilschlüssel, der beschlossen und angeblich nie beanstandet wurde, zur Anwendung kommt (Traktandum 6.2) 6 Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Nach Eingang des innert verlängerter Frist bezahlten Gerichtskostenvorschusses von CHF 1'100.00 wurde die Klage den Beklagten zugestellt und Frist zur Klageantwort gesetzt (pag. 111 ff.).