Wird der Bestand der Forderung gegen den Schuldner vom Gericht aber bejaht, müssen sie sich dies entgegenhalten lassen. 7.10 Als der Dritteigentümer F.________ (Beschwerdegegner 5) in die einfache Gesellschaft eintrat, übernahm er das Grundstück mit allen Rechten und Lasten. Für das gesetzliche Pfandrecht, das bei Rechtsübergang im Grundbuch ersichtlich war, bildet der Grundbucheintrag einen tauglichen Rechtsöffnungstitel. Nach dem Gesagten muss er sich auch die gegenüber dem Schuldner rechtskräftige Forderung entgegenhalten lassen.