6 Sie konnten nicht gegen eine private Schuldanerkennung und auch nicht gegen eine behördliche Verfügung opponieren, da sie nicht Schuldner sind. Sie können zwar im Rahmen des Betreibungsverfahrens auf Pfandverwertung und des entsprechenden Rechtsöffnungsverfahrens Einwände dagegen erheben (beispielsweise Nichtigkeit geltend machen). Wird der Bestand der Forderung gegen den Schuldner vom Gericht aber bejaht, müssen sie sich dies entgegenhalten lassen.