SchKG gegen Forderung und Pfandrecht Rechtsvorschlag erhoben. Es ging um die Frage, ob der Gläubiger gestützt auf Papier- Schuldbriefe – lautend auf die in Konkurs gefallene Schuldnerin – gegen die Drittpfandeigentümerin Rechtsöffnung verlangen konnte. 7.3 Gemäss Bundesgericht ist ein Papier-Schuldbrief als öffentliche Urkunde i.S.v. Art. 9 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) stets ein provisorischer Rechtsöffnungstitel für das Grundpfandrecht, da die dingliche Haftung