a und b SchKG). Mit der Zustellung des Zahlungsbefehls erhalten Dritteigentümer und Ehegatten die Stellung von Mitbetriebenen. Der Rechtsvorschlag dieser Personen hat die gleichen Wirkungen wie derjenige des Schuldners. Wird die separate Zustellung unterlassen, hat dies die Nichtigkeit nachfolgender Betreibungshandlungen zur Folge. Stellt sich erst nach Stellung des Verwertungsbegehrens heraus, dass sich das verpfän-