b und 153 Abs. 2 Bst. b SchKG). Alle Betriebenen und Mitbetriebenen erhoben Rechtsvorschlag. 2.2 Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 reichte der Gesuchsteller beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) gegen den Schuldner, die Dritteigentümer und die genannten Ehegattinnen (nachfolgend alle: Gesuchsgegner/Beschwerdegegner) ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung ein. Er ersuchte um definitive Rechtsöffnung für die Forderungssumme von CHF 9'410.70 zzgl. Verzugszins sowie für das Pfandrecht (pag. 1 ff.). 2.3 Die Gesuchsgegner liessen sich im vorinstanzlichen Verfahren nicht vernehmen.