1. 1.1 Mit Baurechtsvertrag vom 18. Juni 2015 haben B.________, D.________ und G.________ gemeinsam das selbständige und dauernde Baurecht H.________ begründet (Gesamteigentum; einfache Gesellschaft). 1.2 Die Errichtung des Baurechts löste eine Handänderungssteuer aus, die vom Kanton Bern bzw. vom Grundbuchamt A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller/Beschwerdeführer) mit Verfügung vom 9. November 2015 auf CHF 14'400.00 festgesetzt (und damals noch gestundet) wurde. Am 23. November 2018 entfiel die Stundung, was wiederum mit Verfügung festgehalten wurde (Gesuchsbeilage [GB] 3a). 1.3 Gestützt auf Art.