Honorar gemäss Parteikostenverordnung CHF 1'063.35 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 24.75 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 1'088.10 CHF 83.80 Total CHF 1'171.90 nachforderbarer Betrag CHF 219.00 Die Berufungsbeklagte hat dem Kanton Bern die von diesem ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.________ den nachforderbaren Betrag zu entrichten, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO und Art. 42a KAG).