6. Das Gesuch des Berufungsklägers um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen und es wird ihm Rechtsanwältin B.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin beigeordnet. 7. Das Gesuch der Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen und es wird ihr Rechtsanwalt D.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand beigeordnet.