Mit den vorstehenden Unterhaltsbeiträgen besteht eine Unterdeckung im Bereich Betreuungsunterhalt im Betrag von CHF 331.00 pro Kind. Phase VI Der Berufungskläger wird verurteilt, der Berufungsbeklagten für die Tochter E.________ ab Oktober 2020 und für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, in der Höhe von CHF 1'987.00 zu bezahlen (CHF 553.00 Barunterhalt und CHF 1'434.00 Betreuungsunterhalt).