Der Berufungskläger wird verurteilt, der Berufungsbeklagten für die Tochter F.________ für den Oktober 2019 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'374.00 zu bezahlen (CHF 570.00 Barunterhalt und CHF 1'805.00 Betreuungsunterhalt). Mit den vorstehenden Unterhaltsbeiträgen ist der gebührende Unterhalt der Kinder für diese Phase gedeckt. 40 Phase II