PKV sind in casu nicht erfüllt). Da es sich beim vorliegenden Berufungsverfahren jedoch um ein überdurchschnittlich aufwändiges Verfahren handelte, gerade die Frage der Obhutszuteilung für die Parteien von relativ hoher Bedeutung war und sich im Bereich Kinderunterhalt auch schwierige Fragen stellten, rechtfertigt es sich, den Tarifrahmen zu 90 % auszuschöpfen, was einem Honorar von CHF 3'190.00 entspricht. 69.3