Das Honorar in einem erstinstanzlichen nicht vermögensrechtlichen Summarverfahren liegt zwischen CHF 120.00 und CHF 7‘080.00 (Art. 5 Abs. 2 und 3 PKV). Im Rechtsmittelverfahren beträgt die massgebende Obergrenze des Tarifs CHF 3'540.00 (Art. 7 PKV).