Mit anderen Worten ist also keine Streichung der Steuern vorzunehmen, sondern lediglich eine anteilsmässige Kürzung. Wie dem Berechnungsblatt unter der Lasche Steuerberechnung entnommen werden kann, beträgt die monatliche Steuerbelastung insgesamt CHF 802.70, wovon CHF 224.13 (28 %) auf die Berufungsbeklagte und CHF 578.57 (72 %) auf den Berufungskläger fallen.