_ einen solchen von CHF 1'664.00 (CHF 454.00 Barunterhalt und CHF 1’210.00 Betreuungsunterhalt) zu bezahlen. Ein persönlicher Unterhaltsbeitrag ist in der vorliegenden Konstellation nicht geschuldet und es ist eine Unterdeckung des Kindesunterhaltes im Bereich Betreuungsunterhalt im Betrag von CHF 395.50 pro Kind festzuhalten. XII. Phase IV (Juli 2020 - August 2020)