44. Wie dem beigelegten Berechnungsblatt OGer Phase I zu entnehmen ist, ergibt dies einen kleinen Überschuss von CHF 242.00 (Verfügbare Mittel von total CHF 11'697.00 - Grundbedarf der einzelnen Familienmitglieder von total CHF 11'455.00). Verteilt nach grossen und kleinen Köpfen (Urteil des Bundesgerichts 5A_311/2019 vom 11. November 2020, E. 7.3), ergibt dies pro Kind einen Überschussanteil von CHF 40.00. Da es sich um einen sehr kleinen Betrag handelt, welcher nicht nach der Eröffnung eines Kinderkontos verlangt, sind die