Während die Steuerbeträge automatisch berechnet werden, ist für den Wohnkostenanteil bei zwei Kindern in diesem Alter von insgesamt 30 %, d.h. 15 % pro Kind, auszugehen. Vorliegend ergibt dies in Bezug auf die Wohnkosten der Kindsmutter einen Anteil pro Kind von CHF 264.00 und in Bezug auf diejenigen des Kindsvaters einen solchen von CHF 265.00 (siehe Berechnungsblatt OGer Phase I).