Vielmehr hat die Kindsmutter als Empfängerin der Kinderunterhaltsbeiträge die Kinderabzüge zu Gute, weshalb jeweils ein «f» einzusetzen ist. Was den Elterntarif anbelangt, so kann dieser nur von einem Elternteil geltend gemacht werden und zwar von demjenigen, welcher die Unterhaltsbeiträge erhält (siehe Kreisschreiben Nr. 30 der Eidg. Steuerverwaltung [10.2 und 13.4.2]). Entsprechend ist bei der Kindsmutter in der Zeile «Ermässigter Tarif Kanton (x)» ein Kreuz zu setzen und in der Zeile «Elterntarif Bund, Anzahl Kinder» bei der Kindsmutter eine 2 einzusetzen. IX. Phase I (Oktober 2019)