Das Obergericht hat jeweils ein eigenes Berechnungsblatt hierzu ausgefüllt, wobei es in Bezug auf das Berechnungsblatt bei geteilter Obhut im Gegensatz zur Vorinstanz die neuste Version verwendet hat. Die Berechnungsblätter, welche auf der Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums bzw. familienrechtlichen Grundbedarfs mit Überschussverteilung beruhen, werden dem vorliegenden Entscheid beigelegt und es wird nachfolgend darauf Bezug genommen.