Die Zuteilung der alleinigen Obhut hat gerade auch zum Ziel, die Übergänge zwischen den Elternteilen zu reduzieren und so eine Entspannung der Situation sowie eine Vereinfachung für die Kinder zu bewirken. Die vorinstanzliche Regelung, wonach der Kindsvater die Kinder nebst den vierzehntäglichen Besuchswochenenden auch unter der Woche jeweils am Mittwoch zu sich nehmen kann, erweist sich unter diesen Umständen als angemessen. Nach dem Gesagten ist die vorinstanzliche Besuchs- und Ferienregelung zu bestätigen.