Auch wenn der Kindsvater die Kinder zusätzlich zu jedem Mittwochmittag bis Donnerstag Schulbeginn auch von Freitagmittag bis am Samstagmittag zu sich nehmen könnte, erweist sich dies in der jetzigen Situation nicht als dem Kindswohl entsprechend. Die Zuteilung der alleinigen Obhut hat gerade auch zum Ziel, die Übergänge zwischen den Elternteilen zu reduzieren und so eine Entspannung der Situation sowie eine Vereinfachung für die Kinder zu bewirken.