und später F.________ aufgrund der französischen Schulsprache auch von der Kindsmutter in schulischen Belangen unterstützt werden können und es mit Blick auf den Elternkonflikt von Vorteil ist, wenn beide Elternteile unabhängig voneinander mit der Schule zusammenarbeiten können, was wiederum den Kindern zugutekommt. 32. Nach dem Gesagten ist der vorinstanzliche Entscheid mit Blick auf die Obhutszuteilung zu bestätigen. VII. Besuchs- und Ferienrecht