Wie der Kindsvater in seiner Berufung auf S. 17 selbst festhält, betreute die Kindsmutter die Kinder neben dem Studium zu rund 50 %. Mit der Zuteilung der Obhut an die Kindsmutter konnte somit im Interesse der Kinder sichergestellt werden, dass sie – und insbesondere auch die noch nicht schulpflichtige F.________ – zu-