Nachdem sich die Beiständin bereits gegenüber dem Gutachter dahingehend geäussert hatte, dass aus ihrer Sicht beide Elternteile gute erzieherische Kompetenzen und eine gute Beziehung zu den Mädchen hätten (pag. 157.16 Eheschutzakten CIV 17 7408), betonte sie auch in ihrem Bericht vom 10. März 2020, dass die Schwierigkeit vielmehr in der extrem strittigen Kommunikation zwischen den Eltern gewesen sei, welche weder durch die Vermittlung der Familienbegleitung noch mittels Versuchs der Mediation habe verbessert werden können (pag. 91 ff.).