Hinweise, dass sich daran etwas geändert haben sollte, liegen keine vor. Vielmehr gelangte auch die sozialpädagogische Familienbegleitung, welche die Familie rund zwei Jahre lang unterstützte, zum Schluss, dass die Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit keine Begleitung benötigten, da sie genug Ressourcen aufweisen würden. Nachdem sich die Beiständin bereits gegenüber dem Gutachter dahingehend geäussert hatte, dass aus ihrer Sicht beide Elternteile gute erzieherische Kompetenzen und eine gute Beziehung zu den Mädchen hätten (pag.