Auch wenn damals in einer Gesamtbeurteilung empfohlen wurde, die Obhut über die Kinder dem Kindsvater zu übertragen, da dieser besser garantieren könne, dass die Betreuung und Erziehung der Kinder von Stabilität und Kontinuität geprägt sein werde, spricht das Gutachten der Kindsmutter die Erziehungsfähigkeit also nicht ab. Hinweise, dass sich daran etwas geändert haben sollte, liegen keine vor.