_ vom 29. November 2018. Allerdings gelangte der Gutachter damals zum Schluss, dass die Kindsmutter über die grundlegenden erzieherischen Kompetenzen verfüge, um ihre Kinder erziehen und betreuen zu können. Er hielt jedoch fest, dass aufgrund ihrer bisherigen heftigen emotionalen Reaktionen und physischen Attacken gegenüber dem Kindsvater im Beisein der Kinder während des ehelichen Zusammenlebens Unsicherheiten bestünden, wie sie in anderen Belastungssituationen in Umgang und Erziehung ihrer Kinder reagieren werde.