Die Bedürfnisse der Kinder würden ausserdem zu wenig beachtet, wenn die Kindsmutter mittelfristig in die Westschweiz ziehen wolle und die Kinder aus dem bestehenden, guten Netzwerk herausgerissen würden (Seite 26). 26.2 Diese Aussagen hätten bis heute ihre Gültigkeit. So sei die Kindsmutter ohne Zustimmung des Kindsvaters oder des Gerichts mit den Kindern nach I.________ gezogen. Anlässlich der Parteibefragung vom 16. Juli 2020 habe sie zu Protokoll gegeben, dass sie ihre berufliche Zukunft in I.________ sehe (Seite 9, Zeile 45 f.). Damit seien das Verhalten der Kindsmutter und die Ausführungen im Gutachten kongruent.