Der Gutachter habe sodann empfohlen, die Obhut über die gemeinsamen Kinder dem Kindsvater zu übertragen, dies mit der Begründung, dass dieser besser Stabilität und Kontinuität garantieren könne. Zudem bestünden bei der Kindsmutter Unsicherheiten betreffend ihre Reaktion den Kindern gegenüber in emotional belasteten Situationen sowie eine mangelnde Kompromiss- und Konfliktfähigkeit. Die Bedürfnisse der Kinder würden ausserdem zu wenig beachtet, wenn die Kindsmutter mittelfristig in die Westschweiz ziehen wolle und die Kinder aus dem bestehenden, guten Netzwerk herausgerissen würden (Seite 26).