________ vom 29. November 2018 werde die Kindsmutter als eine Person beschrieben, welche klare berufliche Vorstellungen habe, welchen sich die Kinder mittelfristig unterziehen müssten, selbst wenn dies bedeute, dass sie aus einem bestehenden Umfeld herausgerissen würden. Die Kindsmutter verfüge grundsätzlich über erzieherische Fähigkeiten, wobei sie massiv überfordert und erschöpft sei (Seite 19 ff.). Der Gutachter habe sodann empfohlen, die Obhut über die gemeinsamen Kinder dem Kindsvater zu übertragen, dies mit der Begründung, dass dieser besser Stabilität und Kontinuität garantieren könne.