in den zwei Jahren Kindergarten keinen Anschluss zu anderen Kindern gefunden (pag. 255). Die Eltern der Parteien lebten nicht im Kanton Bern (pag. 229, Z. 36 f.). Von einer Verwurzelung in H.________ könne unter diesen Umständen keine Rede sein, weder in Bezug auf die Eltern noch die Kinder. 25.4 Die Kooperationsfähigkeit der Eltern lasse mit Blick auf den bisherigen Verfahrensverlauf wie auch unter Berücksichtigung der erwähnten Berichte der Beiständin, der Psychologin und Kindergärtnerin von E.________ zu wünschen übrig. Es falle den Eltern schwer, sich über Kleinigkeiten zu verständigen und darüber einig zu werden (pag.