14 derungen gerecht zu werden (pag. 217, Z. 41 ff.; pag. 219, Z. 1 ff.). Sie reflektiere ihre persönliche Situation, diejenige der Kinder und auch den Konflikt mit dem Kindsvater. Dieser habe die Situation insgesamt ebenfalls als ruhiger geschildert (pag. 225 ff.). Hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter scheine auch er keine Vorbehalte zu haben, wäre für ihn die alternierende Obhut doch grundsätzlich weiterhin möglich gewesen (pag. 227, Z. 8).