Vorab müsse die Erziehungsfähigkeit der Eltern geklärt werden. Sei diese bei beiden Elternteilen gegeben, seien vor allem Kleinkinder und grundschulpflichtige Kinder demjenigen Elternteil zuzuteilen, der die Möglichkeit habe und dazu bereit sei, sie persönlich zu betreuen. Erfüllten beide Elternteile diese Voraussetzung ungefähr in gleicher Weise, könne die Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse ausschlaggebend sein.