Da die Berufung am 15. Oktober 2020 der Post übergeben wurde, ist die 10-tägige Frist eingehalten. 20.2 Auf die überdies formgerecht eingereichte Berufung ist – ebenso wie auf die beiden uR-Gesuche – unter Vorbehalt von E. 22.3 unten einzutreten. 21. Die Berufung hemmt die Rechtskraft des angefochtenen Entscheids im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO). Im Übrigen erwächst der Entscheid in Rechtskraft.