Der Entscheid vom 15.09.2020 sei aufzuheben und die Angelegenheit sei zur vertieften Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 10. Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege: 10 Es sei dem Berufungskläger für die Durchführung des oberinstanzlichen Verfahrens das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als amtliche Anwältin zu gewähren. 11. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.