17. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 3’877.30 (Gebühr Hauptverfahren inkl. Auslagen für die Übersetzerin und den Bericht der Sachverständigen zuzüglich CHF 400.00 Zuschlag für die superprovisorische Verfügung vom 05.03.2020 und CHF 400.00 Verfahren Prozesskostenvorschuss) werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt, unter Vorbehalt des ihnen gewährten Rechtes zur unentgeltlichen Rechtspflege. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Entscheidgebühr der Hauptsache auf CHF 1'500.00. Die Gerichtskosten betragen damit CHF 3’377.30.