5. Der Gesuchsgegner wird verurteilt, der Gesuchstellerin für die Tochter F.________, geb. ________2016, ab Oktober 2019 bis und mit September 2020 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag (Ausgleich Barunterhalt) von CHF 270.00 zu bezahlen. 6. Der Gesuchsgegner wird verurteilt, der Gesuchstellerin für die Kinder E.________ und F.________ ab Oktober 2020 und für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, in der Höhe von je CHF 2’025.00 (wovon der Betreuungsunterhalt je CHF 1'295.00 beträgt), zu bezahlen.